Angebote und Leistungen von Remmers Media erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist nicht notwendig, dass Remmers Media dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können jederzeit auf der Internetseite eingesehen werden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Verträge zwischen Remmers Media und dem Auftraggeber kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, die auch per Email erfolgen kann. Aus dieser ergibt sich auch der Leistungsumfang, den Remmers Media zu erbringen hat. Dies basiert auf einem ausführlichen Gespräch und einer Leistungsbeschreibung, die der Auftraggeber vor der Auftragsbestätigung Remmers Media zur Verfügung stellt. Bei den im Werbe- oder Onlineauftritt genannten Preisen, handelt es sich um unverbindliche Angebote – verbindliche Preisangaben werden erst in Einzelgesprächen mit dem Auftraggeber nach der Bedarfsermittlung gemacht. Remmers Media bestimmt den Einsatz der Mitarbeiter nach Verfügbarkeit und behält sich das Recht vor eventuell notwendigen Austausch vorzunehmen.
Soweit nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise: Bei einem Auftragsvolumen unter 300€ netto, ist der Gesamtbetrag bis spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang zu entrichten. Ansonsten gilt: 50% des vereinbarten Honorars gilt als Buchungsgebühr bei Auftragserteilung. Dieser Betrag wird der Gesamtsumme der Filmproduktion gutgeschrieben. Der Restbetrag des vereinbarten Honorars ist bis spätestens 14 Tage nach dem Filmtermin zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das von Remmers Media angegebene Konto im Inland. Alle Preisangaben sind endgültig.
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so sind folgende Entschädigungen fällig: 4 Wochen – 1 Tag vor dem ersten Drehtermin: 80% des Gesamtbetrages. Am Drehtag: 100% des Gesamtbetrages.
Ist das Produkt, z.B. die Film Datei oder Datenträger schadhaft, verpflichtet sich Remmers Media zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftraggeber das Produkt an Remmers Media zurücksendet.
Remmers Media liefert die Filme online als digitale Filmdatei aus oder auf Wunsch des Auftraggebers auch auf einem physischen Datenträger. Remmers Media haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Remmers Media haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten) leistet Remmers Media nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist die Haftung seitens Remmers Meida auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Schadensersatz leistet Remmers Media nur in Höhe der getätigten Anzahlung, da bei nicht Erfüllung durch höhere Gewalt kein Einfluss von Remmers Media genommen werden kann.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum von Remmers Media. Erst nach vollständiger Bezahlung gehen alle Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Dem fertigen Filmwerk wird an geeigneter Stelle als Urheberhinweis das Logo von Remmers Media hinzugefügt. Der Auftraggeber darf sich beliebig viele Kopien für eigene Zwecke herstellen und wenn ein Copyright-Vermerk von Remmers Media auf dem Datenträger sichtbar ist. Änderungen an dem fertigen Filmwerk bedürfen der schriftlichen Freigabe von Remmers Media. Etwaige Musiklizenzen werden im Auftrag des Auftraggebers gekauft und bei Abgabe des Projektes dem Auftraggeber übergeben.
Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von Remmers Media nicht bestritten.
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behält sich Remmers Media das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.
Sofern der Auftraggeber Remmers Media für die Dokumentation eines Events beauftragt, arbeitet Remmers Meida ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Remmers Media filmt das Ereignis für den Auftraggeber und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für den Auftraggeber die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte vorab einzuholen, dass Remmers Media die vertragliche Leistung ausführen kann. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden könnten.
Remmers Media behält sich vor, alle Materialien zu Präsentationszwecken und Eigenvermarkung zu verwenden.
Der Auftraggeber ist für den Inhalt des Films ausschließlich verantwortlich. Soweit Remmers Media wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber Remmers Media von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist Remmers Media nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. Remmers Media haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an Remmers Media gestellten Forderungen bezüglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung. Etwaige Musiklizenzen werden im Auftrag des Auftraggebers von Remmers Media gekauft und bei Abgabe des Projektes dem Auftraggeber übergeben.
Im Rahmen der Abnahme werden eventuelle Korrekturen des Auftraggebers protokolliert und zeitnah umgesetzt. Die ersten zwei Korrekturschleifen sind kostenfrei, sofern sie nicht durch den Auftraggeber verschuldet wurde und grundlegende konzeptionelle Änderungen vorgenommen werden. Kostenpflichtige Änderungen werden nach dem aktuellen Stundensatz abgerechnet. Nach erfolgter Abnahme seitens des Auftraggebers, darf Remmers Media das fertige Werk zu eigenen Werbezwecken (z.B. Internetseiten, Social Media Kanälen, Flyern) nutzen. Dieser Bestimmung kann vor der Auftragserteilung widersprochen werden. Nach Abnahme gilt das Projekt als abgeschlossen und mit der Übergabe des Werkes, werden auch alle Layouts, Filmrohmaterial und Fotos nicht weiter archiviert. Die über den Auftraggeber gesammelten Daten werden nur für eigene Zwecke zur Fertigstellung des Werkes verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Wenn Sie mit Remmers Media in Kontakt treten verarbeiten und nutzt Remmers Media nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für die Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung des Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn Remmers Media ist aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht unentgeltlich den Datenbestand zu seiner Person einzusehen. Ferner hat der Auftraggeber das Recht Remmers Media zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.
Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden. Stand: 01.01.2023